Pflege- und Versicherungssystem in die Niederlände

Gesundheitswesen
Das Gesundheitswesen umfasst im Grunde jede Pflegeleistung, mit der die Gesundheit verbessert, Erkrankungen vorgebeugt und Pflegebedürftige versorgt werden. In den Niederlanden wird für das Gesundheitswesen jährlich viel Geld ausgegeben. 2003 waren dies über € 57 Md., bzw. 12 % des Bruttoinlandsproduktes. Das ist mehr als € 3.500 je Einwohner der Niederlande. Teils bezahlen die Patienten diesen Betrag selbst über die Krankenversicherung, teils werden die Kosten über das Gesetz über gesellschaftliche Unterstützungsmaßnahmen (WMO) und das Allgemeine Gesetz über besondere Krankheitskosten (AWBZ) finanziert.


Untergliederung des Gesundheitswesens in den Niederlanden
Das niederländische Gesundheitswesen ist in 3 Bereiche unterteilt:

Primäre Gesundheitsfürsorge (Eerstelijnsgezondheidszorg):
Unter diesem Oberbegriff versteht man sämtliche Hilfe, die für jeden Niederländer direkt zugänglich ist. Man braucht also keinen Überweisungsschein, um mit einem Hilfeleistenden Kontakt aufnehmen zu können. Zur primären Gesundheitsfürsorge gehören: Hausärzte, Zahnärzte, die ambulante Pflege, einige Psychologen (sogenannte „eerstelijnspsychologen”), Beratungsstellen und Physiotherapeuten. Der Hausarzt spielt in den Niederlanden eine wichtige Rolle. Da sich jedermann jederzeit direkt an den Hausarzt wenden kann, hat dieser den privilegierten Status des „Torwächters“ an der Pforte zur sekundären Gesundheitsfürsorge inne.

Sekundäre Gesundheitsfürsorge (Tweedelijnsgezondheidszorg)
Dazu zählt jede Pflegeleistung, die nur mit einem Überweisungsschein eines Hilfeleistenden der primären Gesundheitsfürsorge in Anspruch genommen werden kann. Das bedeutet, dass beispielsweise ein Zahnarzt an einen Kieferchirurgen überweisen kann, eine Beratungsstelle kann an einen Kinderarzt verweisen oder ein Hausarzt an einen beliebigen Spezialisten.

Tertiäre Gesundheitsfürsorge (Derdelijnsgezondheidszorg)
Unter diesen Oberbegriff fallen in erster Linie Universitätskliniken. Hier arbeiten Fachärzte mit hervorragenden Kenntnissen über einen bestimmten Bereich, und hier gibt es spezialisierte Labore. An die tertiäre Gesundheitsfürsorge kann direkt von einem Hilfeleistenden der primären oder auch sekundären Gesundheitsfürsorge überwiesen werden.

Intra- und extramurale Pflege
Das Gesundheitswesen wird in den Niederlanden zuweilen auch in die Kategorien intramural (stationär) und extramural (ambulant) eingeteilt.

Intramurale bzw. stationäre Pflege:
Mit intramuraler Pflege wird jede Pflege bezeichnet, die in Krankenhäusern und Pflege- oder Altenheimen geboten wird, ganz gleich, ob es sich um primäre, sekundäre oder tertiäre Gesundheitsfürsorge handelt.

Extramurale bzw. ambulante Pflege:
Extramurale, also ambulante Pflege umfasst jene Pflegeleistungen, die nicht in einer Pflegeeinrichtung geboten werden, in der man auch übernachten kann. Ein Hausarzt oder Zahnarzt zum Beispiel bietet extramurale Pflege.

Krankenversicherung
Für jeden, der in den Niederlanden wohnt oder arbeitet, gilt das im Jahr 2006 eingeführte Krankenversicherungsgesetz (Zorgverzekeringswet, ZVW). Kennzeichnend für dieses Gesetz sind die Versicherungs- und die Akzeptanzpflicht. Jeder ist verpflichtet, eine Basis-Krankenversicherung abzuschließen; die Versicherer ihrerseits sind verpflichtet, jeden, der dies will, zu akzeptieren. Der Inhalt der Basisdeckung wird staatlich festgelegt.
Diese Basisversicherung deckt die Standardkosten, die beispielsweise beim Hausarzt, im Krankenhaus oder in der Apotheke anfallen. Der Inhalt der Basisversicherung wird vom Staat festgelegt.

Inhalt des Basispakets
Das Basispaket der Krankenversicherung enthält:
- ärztliche Versorgung durch Hausärzte, Krankenhäuser, Fachärzte und Geburtshelfer
- Arzneimittel
- In-vitro-Fertilisation (künstliche Befruchtung)
- häusliche Wöchnerinnen- und Säuglingspflege
- medizinische Hilfsmittel
- paramedizinische Pflege: eingeschränkte Physiotherapie/Bewegungstherapie, Logopädie, Ergotherapie und Ernährungsberatung
- Becken Physiotherapie für Inco Farbton Varianz der neunten Behandlung
- zahnärztliche Versorgung bis einschl. zum 18. Lebensjahr
- zahnfachärztliche Behandlungen und Zahnprothesen
- Spezialist (Fachmann) Zahnbehandlung
- Krankenhausaufenthalte
- Transporte mit dem Krankenwagen und sitzender Krankentransport
- Hilfe bei der Raucherentwöhnung

In den Versicherungsbedingungen Ihres Krankenversicherers steht, was von der Versicherung genau gedeckt wird und zu welchen Konditionen dies geschieht, wie oft eine Behandlung vergütet wird und ob Sie eine gewisse Summe zuzahlen müssen.


Finanzierung der Krankenversicherer
Die Krankenversicherung finanziert sich durch:
- den Nominalbeitrag: den Beitrag, den der Versicherte an den Versicherer entrichtet. Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind beitragsfrei versichert.
Der einkommensabhängige Beitrag: Neben den festen Prämie ist eine einkommensabhängige Beitrag für das Basispaket. Dieser Beitrag ist ein Prozentsatz Ihres Einkommens oder Leistungen. Der Prozentsatz wird von der Regierung bestimmt. Der Beitrag ist auf Ihrem steuerpflichtigen Arbeitslohn, Einkünfte aus anderen Tätigkeiten, Unternehmensgewinne und regelmäßige Zahlungen wie Renten und Erwerbsunfähigkeit berechnet.

Für Erwachsene gilt seit dem 01. Januar 2008 eine Selbstbeteiligungsregelung.
Personen mit geringerem Einkommen können aufgrund des Gesetzes über die Krankenversicherungszulage (Wet op de zorgtoeslag) eine Zulage erhalten.

Zusatzversicherung
Neben der Basisversicherung kann man sich gegen Kosten, die nicht im Basispaket enthalten sind, zusatzversichern. So kann man Behandlungen beim Physiotherapeuten oder Zahnarzt umfassender abdecken. Die Rückerstattung und die Beiträge variieren je Versicherer. Die Bedingungen der Krankenversicherung wie die Akzeptanzpflicht und das Verbot, einen eigenen Preis festzulegen, gelten nicht für diese Zusatzversicherung. Kurzum: Der Staat mischt sich nicht in Zusatzversicherungen ein.

Disclaimer
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