NMT-Beschwerderegelung

Die meisten Patienten beurteilen ihren Zahnarzt als fachkundig, zuverlässig und kundenfreundlich Trotzdem können unverhofft Situationen eintreten, in denen der Patient nicht völlig zufrieden ist und eine Beschwerde einreichen will.

Zahnmedizinische Infostelle TIP (Tandheelkundig Informatiepunt)
Nicht selten ist Unverständnis die Ursache für Unfrieden. In einem guten Gespräch mit dem Patienten können Sie bereits viele Unklarheiten beseitigen, und oft hat sich die Beschwerde damit bereits erledigt. Der Patient kann sich auch an die zahnmedizinische Infostelle TIP (Tandheelkundig Informatiepunt) der NMT wenden, Tel. 0900–202 50 12. Führt all dies nicht zum gewünschten Resultat und steht weiterhin eine Beschwerde an, so ist es wichtig, dass Sie sich einer soliden Beschwerderegelung angeschlossen haben.

Gesetzlich vorgeschrieben
Das Gesetz schreibt sogar vor, dass Sie als Anbieter von Pflegeleistungen über eine eigene Beschwerderegelung verfügen müssen. Dies ist im Gesetz über das Beschwerderecht für Klienten des Pflegewesens (Wet Klachtrecht Cliënten Zorgsector, WKCZ) verankert. Außerdem sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Patienten dahingehend zu informieren, wie sie in Ihrer Praxis eine Beschwerde einreichen können. Als Mitglied der NMT können Sie dies alles einfach regeln, indem Sie sich bei der NMT-Klachtenregelung (Beschwerderegelung) anschließen. Mit dieser Regelung kommen Sie gleich allen Verpflichtungen nach. Die Teilnahmegebühr für die NMT-Beschwerderegelung beläuft sich auf € 75 je ganzem Kalenderjahr (Betrag 2010). Auch Ihre Arbeitnehmer fallen damit automatisch unter die NMT-Beschwerderegelung.

Beschwerdeverfahren
70 % aller Beschwerden können durch eine Vermittlung beseitigt werden. Dabei wird unter der Leitung eines Sachverständigen eines regionalen Vermittlungsrates (Regionale Bemiddelingsraad) nach einer für beide Parteien akzeptablen Lösung gesucht. Falls nötig kann auch eine Munduntersuchung stattfinden. War die Vermittlung erfolgreich, wird das Ergebnis schriftlich festgehalten und haben beide Parteien das Problem gemeinsam gelöst.

Misslingt jedoch der Vermittlungsversuch, kann die Beschwerde an den zentralen Beschwerdeausschuss (Centrale Klachtencommissie) weitergeleitet werden. Zahnarzt und Patient werden dann zu einem Gespräch über die Beschwerde eingeladen, und gebeten, das Problem zu erläutern. Einige Wochen später werden beide Parteien schriftlich von der Entscheidung in Kenntnis gesetzt. Dabei wird festgelegt, ob die Beschwerde begründet ist oder ob ein Anlass besteht, der Entscheidung eine Empfehlung beizufügen. Nach der Entscheidung kann der Zahnarzt, gegen den sich die Beschwerde richtet, innerhalb eines Monats schriftlich darauf reagieren. Es ist nicht möglich, gegen die Entscheidung des zentralen Beschwerdeausschusses Widerspruch einzulegen.

Anmelden
Wenn Sie die NMT-Beschwerderegelung in Anspruch nehmen möchten, so können Sie sich per E-Mail anmelden. Senden Sie dazu Ihren Namen und Ihre Mitgliedschaftsnummer an administratie@nmt.nl; Sie erhalten anschließend eine Bestätigung.

Weitere Informationen
Weitere Informationen über die NMT-Beschwerderegelung finden Sie in der Infobroschüre. Sind Sie bereits der NMT-Beschwerderegelung angeschlossen? Dann sind Sie dazu verpflichtet, die dazugehörigen Patienten-Infoblätter in Ihrer Praxis auszulegen. Diese Infoblätter können Sie über den Mitgliederservice bestellen, Tel. 030-607 63 80. Mit einem Klick auf eine der untenstehenden Download-Schaltflächen können Sie die Infoblätter zudem bereits einsehen.